Seit dem 1. April 1980 beraten wir unsere Mandanten voll umfänglich in allen steuerlichen Belangen. Wir haben in diesem fast 40-jährigen Bestehen unserer Kanzlei etliche Erfahrungen und langjährige Sachkompetenz erworben.
Wir analysieren Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse gewissenhaft und vertraulich. Damit schaffen wir eine solide Basis für unsere fundierte Beratung, die Ihnen helfen wird, in der Zukunft den finanziellen Erfolg zu sichern.
Ob Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer oder Erbschaftssteuererklärung – wenn Sie die Gesetze, Erlasse und die einschlägige Rechtsprechung nicht hinreichend kennen, zahlen Sie in der Regel zu viel Steuern. Nach Ihren ganz persönlichen Vorgaben entwerfen wir ein für Ihre Belange maßgeschneidertes Konzept, in das wir unsere Kenntnisse und Kompetenzen einbringen. Steuerplanung ist kein Hexenwerk sondern das analytische Ergebnis der uns zur Verfügung gestellten oder von uns verwalteten Zahlen damit sie am Ende keine “steuerlichen Überraschungen” erleben.
Leider sind nicht alle Steuerbescheide, die vom Finanzamt ergehen richtig. Wir prüfen ihre Bescheide, überwachen die Einspruchsfristen und beraten Sie, ob Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben. Bei fehlerhaften Verwaltungsakten wird nach der Prüfung von uns Einspruch eingelegt, und bei Bedarf auch die Klage bei den Finanzgerichten eingereicht und bis zum Urteil vertreten.
Wir unterstützen Sie bei Durchführung von Betriebsprüfungen, wir helfen bei allen steuerlichen und handelsrechtlichen Erklärungspflichten und zeigen Ihnen Wege auf, die Steuerlast zu mindern.
Kostenrechnung, Kostenstellenrechnung und Preiskalkulation sollten nicht erst vorgenommen werden, wenn das Unternehmen in der Krise ist. Wir helfen Ihnen auch bei Außer-Haus-Verarbeitung aussagefähige Daten zu erarbeiten. Die Rechtsformwahl ist das Fundament zur Optimierung ihrer Unternehmensstrategie, hier können wir Ihnen durch unsere langjährige Erfahrung beratend zur Seite stehen. Umwandlungen und Verschmelzungen können vor allem bei Unternehmenskäufen, – Verkäufen und den Übergang auf die Nachfolgegeneration zur Steueroptimierung beitragen.
Unternehmensbewertung ist der erste Schritt bei Verkaufs-, Kauf- oder Beteiligungsabsichten. Wir bewerten Ihr oder das zu erwerbende Unternehmen nach den neuesten in Wirtschaft und Praxis anerkannten Bewertungsmethoden. Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen konzipieren wir bis zur Kaufpreisfinanzierung. Wir prüfen für Sie alle Fördermöglichkeiten wie Subventionen, Investitionszuschüsse, Existenzgründungsdarlehen und Eigenkapitalhilfeprogramme.
Bilanzen, Jahresabschlüsse, und Plausibiltätsbeurteilungen sind nicht nur für das Finanzamt von Bedeutung, sondern als Kreditunterlage die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sie sollten so aufgestellt sein, dass sie den Anforderungen der Kredit gebenden Banken erfüllen und Ihr Unternehmen hinsichtlich der Kreditkonditionen zu den guten Adressen bei Banken zählt.
Einnahmen-/Überschuß-Rechnungen können für Freiberufler und Kleingewerbebetreibende in Betracht kommen, soweit sie nicht nach dem Gesetz zur Bilanzierung verpflichtet sind. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Die Erstellung von Quartalsberichten sowie die Aufbereitung von privaten Vermögensberichten verschafft nicht nur den Kreditinstituten einen aktuellen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten, die Vermögensanalyse ist Grundlage für den Schutz und die Mehrung des Vermögens.
Wir erstellen für unsere Mandanten in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorschriften Jahresabschlüsse oder Einnahme- / Überschussrechnungen mit den entsprechenden Steuererklärungen.
Auf Wunsch führen wir erforderliche Plausibilitätsprüfungen durch und erstellen entsprechende Bilanzberichte mit betriebswirtschaftlichen Analysen und der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.
Selbstverständlich sorgen wir auch für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung beim Elektronischen Bundesanzeiger.
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung bedeutet für viele Unternehmer eine lästige Pflicht.
Aber neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung der Geschäftsvorfälle und der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann eine sorgfältig erstellte Finanzbuchhaltung wertvolle Dienste zur Steuerung des Unternehmens leisten:
In allen Fällen kann der Steuerberater durch eine maßgeschneiderte individuelle Lösung für seinen Mandanten optimalen Nutzen aus der Finanzbuchhaltung ziehen. Es kommt halt nur auf das Know-how und die geeigneten Werkzeuge an.
Wir erstellen für unsere Mandanten die Finanzbuchhaltung, von der Kontierung der Belege über die Erfassung und Buchung der Daten bis zur Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs sowie der elektronischen Meldungen an das Finanzamt.
Wenn Sie Ihre Buchhaltung im Unternehmen selbst erstellen, sind wir Ihnen sowohl bei der Einrichtung, der laufenden Erstellung und Klärung von fachlichen Problemen behilflich.
Auch eine Arbeitsteilung im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchhaltung zwischen Ihrem Unternehmen und uns ist möglich.
Die Erstellung der Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter seiner Mandanten stellt für den Berater eine Wichtige, wenn auch wenig beachtete Dienstleistung für seine Mandanten dar.
Dabei wird häufig übersehen, wie komplex die vollständige Bearbeitung der Lohnabrechnungen ist. Neben der eigentlichen Abrechnung des Lohns für den Arbeitnehmer, gehört dazu noch die Lohnsteuer-Anmeldung, die Beitragsnachweise zu den Krankenkassen und die Meldungen an die Berufsgenossenschaften.
Hinzu kommen ein umfangreiches Bescheinigungswesen und die Wahrnehmung der Interessen des Mandanten bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und Sozialversicherungs-Prüfungen.
Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Arbeitnehmer unserer Mandanten mit allen notwendigen elektronischen Meldungen und sämtliche Bescheinigungen, die Sie im Rahmen der Lohn- u. Gehaltsbuchführung benötigen.
Ob Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- oder Erbschaftsteuererklärung - wenn Sie die Gesetze, Erlasse und die einschlägige Rechtsprechung nicht hinreichend kennen, zahlen Sie in der Regel zu viel Steuern.
Wir helfen bei allen steuerlichen und handelsrechtlichen Erklärungspflichten und zeigen Ihnen Wege auf, die Steuerlast zu mindern.
Zu einer effizienten Vermögensmehrung gehört zuerst eine umfassende Analyse der vorhandenen Werte. Darauf aufbauend sollte man nicht nur den Vermögenszuwachs bis zur Rente planen, auch die Nachfolgeregelungen können große Werte vernichten, wenn hier nicht vorbeugend geplant worden ist.
Unternehmensbewertung ist der erste Schritt bei Verkaufs-, Kauf- oder Beteiligungsabsichten. Wir bewerten Ihr oder das zu erwerbende Unternehmen nach den neuesten in Wirtschaft und Praxis anerkannten Bewertungsmethoden.
Umwandlungen, Verschmelzungen können vor allem bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und dem Übergang auf die Nachfolgegeneration zur Steueroptimierung beitragen.
Testamentsvollstreckung darf man insbesondere bei Unternehmensübergängen nicht dem Zufall überlassen.
Steuerberater sind auch bei Testamentsvollstreckungen zur Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet.
Bei einer Existenzgründung ist vieles zu bedenken, es gibt viel zu tun.
Das Unternehmensziel wird detailliert auf seine Erfolgsaussichten untersucht. Die anzubietende Leistung sollte genau definiert werden. Es muss geprüft werden, ob für die Idee und das Angebot eine Marktlücke und eine entsprechende Nachfrage vorhanden sind.
Ist der Gründer geeignet, ein Unternehmen zu führen? Neben einer guten Idee muss der künftige Unternehmer Durchsetzungsfähigkeit, Belastbarkeit und die Bereitschaft mitbringen, mehr als bisher sein Projekt voranzubringen. Eine 40-Stunden-Woche ist in diesem Stadium eine Illusion.
Jetzt sind Fragen nach der optimalen Rechtsform zu beantworten, wobei betriebswirtschaftliche Überlegungen, Steuer- und Haftungsfragen zu berücksichtigen sind. Investitions- und Finanzierungspläne müssen erstellt werden.
Die Unternehmensziele werden mit genauen Zahlen konkretisiert, ein umfassender Business-Plan erstellt und die einzelnen Maßnahmen bestimmt.
Bestandteile eines solchen Business-Plans sind nachprüfbare Planungsrechnungen, in denen die zu erwartenden Erträge den geplanten Aufwendungen nach Höhe und Fälligkeit gegenüberzustellen sind.
Neben den Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite werden auch die zu erwartenden Steuerbelastungen berücksichtigt. Die Mittel für die laufende Lebenshaltung des Gründers müssen realistisch eingeschätzt werden, wobei auch Versicherungsbeiträge zu beachten sind.
Mit einem Liquiditätsplan lässt sich frühzeitig erkennen, in welchen Phasen die erwarteten Einzahlungen die auf jeden Fall anfallenden Auszahlungen voraussichtlich nicht decken. Damit wird verhindert, dass ein vielversprechendes Unternehmenskonzept aus Mangel an liquiden Mitteln nicht umgesetzt werden kann.
Die im Business-Plan festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt. Finanzmittel werden beschafft, Investitionen durchgeführt, der Betrieb eröffnet. In allen Phasen der Existenzgründung stehen wir dem angehenden Unternehmer mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Mandanten werden jeweils von einem unserer qualifizierten Mitarbeiter umfassend betreut.
Zum Schutz unserer Arbeitnehmer verzichten wir hier auf die Veröffentlichung der Kontaktdaten.
Hier präsentieren wir Ihnen eine Auswahl interessanter Links zum Thema Besteuerung:
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof - Die höchste Instanz
im Steuerrecht
Bundessteuerberaterkammer
Die Bundessteuerberaterkammer, das oberste Organ aller Steuerberater Deutschlands
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Die niedersächsische Berufsaufsicht
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.
Der führende Regionalverband
DATEV eG - Kompetenz und Know-how
Das berufsständische Rechenzentrum
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Lesen Sie hier mehrWir möchten Sie über unsere Kanzlei-App informieren. Mit der App stellen wir Ihnen jeden Monat interessante Kurzbeiträge zu steuerrechtlichen Themen bereit, die auch Ihr „Portemonnaie“ betreffen. Darüber hinaus halten wir zu häufigen steuerlichen Fragestellungen Antworten zum sofortigen Nachschlagen bereit und informieren über anstehende Steuertermine. Sie sehen, es viele gute Gründe für unsere Kanzlei-App. Am besten Sie installieren sie sich sofort auf Ihr Smartphone!
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Wir wünschen Ihnen viel Spaß und informativen Gewinn mit unserer Kanzlei-App.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Ziervogel